Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt ein offizielles Formular zur Vorsorgevollmacht unter folgenden Link

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Betreuungsrecht/Vorsorgevollmacht.html

zum Download bereit.

Eine Broschüre über die Grundzüge des Betreuungsrechts und Informationen zur Vorsorgevollmacht und den dazugehörigen Formularen finden Sie hier https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Betreuungsrecht